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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1997 - 23 A 686/94 .A   

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https://dejure.org/1997,12745
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1997 - 23 A 686/94 .A (https://dejure.org/1997,12745)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.1997 - 23 A 686/94 .A (https://dejure.org/1997,12745)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 1997 - 23 A 686/94 .A (https://dejure.org/1997,12745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bosnische Muslime; Sttaatliche Organe; Menschenrechtswidrige Behandlung; Föderationsgebiet; Gefahrenlage; Abschiebung; Abschiebungsschutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Gießen, 04.08.1997 - 5 G 31598/97

    Abschiebung kroatischer Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina

    Die etwaigen zwischenmenschlichen Konflikte um Wohnraum, Arbeitsplätze und sonstige Lebensgrundlage zwischen solchen Menschen, die in Kriegszeiten ihr Heimatland nicht verlassen haben, und solchen, die im Ausland Zuflucht gesucht haben und nunmehr zurückkehren, sind lediglich Ausdruck sozialer Spannungen und kommen zudem nur regional vor; auch ist nichts für deren staatliche Duldung oder Förderung erkennbar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.1997 - 23 A 686/94.A -).

    Die angespannte Nachkriegssituation betrifft alle im Föderationsgebiet lebenden oder dorthin zurückkehrenden kroatischen Volkszugehörigen und stellt daher keine Behandlung i. S. eines geplanten vorsätzlichen auf eine bestimmte Person gerichtetes Handeln dar (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 333 zu Afghanistan; zu Bosnien und Herzegowina: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.0.1997 - 23 A 686/94.A - und Hamburgisches OVG, Beschl. v. 08.04.1997 - Bs VI 129/96).

    Auf der Grundlage des vorstehend Ausgeführten kann daher nicht die Rede davon sein, der Antragsteller würde bei einer Rückkehr in das Gebiet der "Föderation Bosnien und Herzegowina" schlechterdings keine Lebensgrundlage finden, d.h. auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten haben, das zu Hunger, Verelendung oder gar zum Tod führen würde (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.1997 - 23 A 686/94.A; VG Regensburg, Urt. v. 11.02.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1997 - 6 S 35/97

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Möglichkeit der freiwilligen

    Für eine solche menschenrechtswidrige Behandlung hat der Senat keine hinreichend sicheren Anhaltspunkte (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 17.03.1997 - 11 S 3301/96 - und vom 07.04.1997 - 11 S 102/97; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.06.1997 - 23 A 686/94.A).

    Es kann auch keine extreme Gefahrenlage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 53 Abs. 6 AuslG (Urt. v. 19.11.1996 und v. 17.10.1995, a.a.O.) festgestellt werden (vgl.: OVG Münster, Urt. v. 26.03.1997 - 23 A 686/94.A; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.03.1997; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.04.1997 - 11 S 102/97; a.A. für einen serbischen Volkszugehörigen ohne Bindungen zum Heimatland: VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 17.03.1997 - 11 S 3301/96).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 1232/98

    Zur Frage der Zumutbarkeit der freiwilligen; Ausreise, freiwillige; Bosnien;

    Eine andere Beurteilung der Zumutbarkeitsfrage ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil nach der zu dem Bestehen von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG für bosnische Staatsangehörige entwickelten Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (s. etwa OVG NW, Urt. v. 26.3.1997 - 23 A 686/94.A und Beschl. v. 27.2.1998 - 16 B 1834/97 - OVG Bremen, Beschl. v. 29.6.1998 - OVG 1 BB 163/98 - Nds. OVG, Beschlüsse v. 28.8.1997 - 13 L 4049/97 -, vom 16.9.1997 - 13 L 4376/97 - und vom 21.10.1997 - 13 L 4810/97 - VG Göttingen, Urt. v. 5.1.1998 - 4 A 4278/98 -) im Hinblick auf die tatsächliche Situation, insbesondere auf die Versorgungslage in Bosnien und Herzegowina das Vorliegen von Abschiebungshindernissen verneint worden ist und weil auch in den von den Klägern erstrittenen Urteilen des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 16. Januar 1998 - 4 A 4099/97 - und - 4 A 4100/97 - nicht festgestellt worden ist, es bestünden zugunsten der Kläger Abschiebungshindernisse nach den §§ 51 Abs. 1, 53 AuslG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1999 - 19 B 49/99

    Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen fehlender Unterkunft im

    Daß einer Abschiebung u. a. bosnischer Muslime, zu denen die Antragstellerin gehört, in das Gebiet der "Föderation Bosnien und Herzegowina" (also nicht der "Republika Srpska") keine Hindernisse entgegenstehen, hat das erkennende Gericht, Vgl. OVG NW, Urteile vom 26. März 1977 - 23 A 686/94.A -, vom 7. Mai 1997 - 23 A 2038/94.A -, und vom 2. Juli 1997 - 23 A 3342/94.A und 23 A 2339/95.A -, bereits grundsätzlich geklärt.
  • OVG Brandenburg, 26.09.1997 - 4 B 98/97

    Zulässigkeit der Berufung auf das Dayton-Abkommen (Dayton-Peace-Agreement) ;

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